Die
der Gasaufbereitung nachfolgende Gaseinspeiseanlage konditioniert das
Biomethan auf
die von den DVGW-Arbeitsblättern G260 und G262 und G685
geforderten Qualitäten.
Die
feuerungstechnischen Eigenschaften des erzeugten Biomethans müssen,
bevor es als Austauschgas in ein Erdgasnetz eingespeist werden kann,
genau auf die Qualität des aufnehmenden Gasnetzes eingestellt
werden. Die erforderliche Konditionierung erfolgt durch Zumischung
von Luft oder Flüssiggas und entfeuchtetem und entschwefeltem
Biogas.

Eine
Einspeiseanlage besteht aus nachfolgenden Komponenten:
- Qualitätsmessung des Biomethans
- Konditionierung des Biomethans: ggf. notwendig durch Zugabe von Flüssiggas
- Verdichtung (zwei redundant ausgeführte Verdichter)
- Trocknung
- Prozessgaschromatograph, zugelassen für die eichpflichtige
Messung des Brennwertes,
der Normdichte und des Kohlendioxidanteils
- Odoranlage:
Gase
der öffentlichen Gasversorgung nach DVGW-Arbeitsblatt G 260
müssen einen hinreichenden Geruch (Warngeruch) haben. Ist dies nicht der Fall, müssen sie odoriert werden.
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