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Rechtliche Hintergründe - Gesetze - Rahmenbedingungen |
Folgende rechtliche Rahmenbedingungen
sind in Deutschland für die Bereitstellung, Aufbereitung, Einspeisung
und Verwendung von Biomethan bedeutend:
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Biomasseverordnung (BiomasseV)
Betriebssicherheitsverordnung
Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG)
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
DVGW Regelwerke
Gasnetzugangsverordnung (GasNZV)
Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
BImSchG §37 Biokraftstoffquote
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Marktanreizprogramm (MAP)
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| Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dient dazu, die
möglichst sichere, preisgünstige, effiziente und umweltfreundliche
Versorgung der Allgemeinheit mit Gas und Elektrizität zu gewährleisten.
Es verpflichtet alle Netzbtreiber, ihre Netze diskriminierungfrei allen
Kunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen. |
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| Das DVGW-Regelwerk beinhaltet anerkannte technische Regeln
für das Gas- und Wasserfach, auf die auch in der Gesetzgebung
hingewiesen wird. Im Bezug auf das Haftungsrecht besitzen sie
Gesetzescharakter, d.h. im Schadensfall muss nachgewiesen werden, dass
die Standards des DVGW eingehalten wurden. |
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Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) regelt die
Liberalisierung des deutschen Gasmarktes. In ihr sind die Bedingungen
festgelegt, unter denen die Netzbetreiber den Transportkunden
(Einspeisern von Biomethan) Zugang zu ihren Netzen gewähren müssen. Die
Novellierung der GasNZV am 12.04.2008 enthält einige Vereinfachungen
für Einspeiser und wird dazu führen, dass mehr Biomethan ins Netz
gelangt.
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Die Investitionskosten der
Einspeiseanlage werden zwischen dem Netzeinspeiser und dem
Netzbetreiber hälftig aufgeteilt.
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Die Kosten für den Betrieb der Einspeiseanlage
(Konditionierung, Beimischung von Luft oder Flüssiggas, Verdichtung,
volumetrische Messung, Qualitätsmessung und ggf. Odorierung) hat der
Netzbetreiber zu tragen.
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Verträge mit Kunden, die Biomethan einspeisen wollen, sind
vorrangig zu schließen, wenn das Gas netzkompatibel ist und keinen
bestehenden Verträgen entgegensteht. Die Bedingungen für Einspeisung
und Transport sind vertraglich zwischen Netzbetreiber und Einspeiser
festgelegt.
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Netzbetreiber haben einen sog. Erweiterten
Bilanzkreisvertrag anzubieten. Dieser regelt den Ausgleich und die
Abrechnung von Abweichungen zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen.
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| Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient dem Ausbau von
Energieversorgungsanlagen, die sich regenerativer Quellen bedienen.
Ziel ist es, die Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern zu mindern
und den Klimaschutz zu verbessern. Das Gesetz fördert solche Anlagen,
indem es die Höhe und die Dauer der Stromvergütung genau festlegt. |
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| Das Marktanreizprogramm (MAP) dient als Instrument zur Förderung von
erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung. Die jüngsten Änderungen aus
dem Jahr 2008 sehen vor, dass nun auch Gasaufbereitungsanlagen bis 500
Nm³/Rohbiogas einen Investitionszuschuss von 30 Prozent erhalten. Auch
Rohbiogas- und Wärmeleitungen werden finanziell bezuschusst. |
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