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Rechtliche Hintergründe - Gesetze - Rahmenbedingungen
Folgende rechtliche Rahmenbedingungen sind in Deutschland für die Bereitstellung, Aufbereitung, Einspeisung und Verwendung von Biomethan bedeutend:

Biomasseverordnung (BiomasseV)


Betriebssicherheitsverordnung
Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG)


Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

DVGW Regelwerke


Gasnetzugangsverordnung (GasNZV)



Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)


BImSchG §37 Biokraftstoffquote



Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Marktanreizprogramm (MAP)

  Übersicht der Regelwerke
 


   
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dient dazu, die möglichst sichere, preisgünstige, effiziente und umweltfreundliche Versorgung der Allgemeinheit mit Gas und Elektrizität zu gewährleisten. Es verpflichtet alle Netzbtreiber, ihre Netze diskriminierungfrei allen Kunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen.
 
Das DVGW-Regelwerk beinhaltet anerkannte technische Regeln für das Gas- und Wasserfach, auf die auch in der Gesetzgebung hingewiesen wird. Im Bezug auf das Haftungsrecht besitzen sie Gesetzescharakter, d.h. im Schadensfall muss nachgewiesen werden, dass die Standards des DVGW eingehalten wurden.
 
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) regelt die Liberalisierung des deutschen Gasmarktes. In ihr sind die Bedingungen festgelegt, unter denen die Netzbetreiber den Transportkunden (Einspeisern von Biomethan) Zugang zu ihren Netzen gewähren müssen. Die Novellierung der GasNZV am 12.04.2008 enthält einige Vereinfachungen für Einspeiser und wird dazu führen, dass mehr Biomethan ins Netz gelangt.

  • Die Investitionskosten der Einspeiseanlage werden zwischen dem Netzeinspeiser und dem Netzbetreiber hälftig aufgeteilt.
  • Die Kosten für den Betrieb der Einspeiseanlage (Konditionierung, Beimischung von Luft oder Flüssiggas, Verdichtung, volumetrische Messung, Qualitätsmessung und ggf. Odorierung) hat der Netzbetreiber zu tragen.
  • Verträge mit Kunden, die Biomethan einspeisen wollen, sind vorrangig zu schließen, wenn das Gas netzkompatibel ist und keinen bestehenden Verträgen entgegensteht. Die Bedingungen für Einspeisung und Transport sind vertraglich zwischen Netzbetreiber und Einspeiser festgelegt.
  • Netzbetreiber haben einen sog. Erweiterten Bilanzkreisvertrag anzubieten. Dieser regelt den Ausgleich und die Abrechnung von Abweichungen zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen.
 
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient dem Ausbau von Energieversorgungsanlagen, die sich regenerativer Quellen bedienen. Ziel ist es, die Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern zu mindern und den Klimaschutz zu verbessern. Das Gesetz fördert solche Anlagen, indem es die Höhe und die Dauer der Stromvergütung genau festlegt.
 
Das Marktanreizprogramm (MAP) dient als Instrument zur Förderung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung. Die jüngsten Änderungen aus dem Jahr 2008 sehen vor, dass nun auch Gasaufbereitungsanlagen bis 500 Nm³/Rohbiogas einen Investitionszuschuss von 30 Prozent erhalten. Auch Rohbiogas- und Wärmeleitungen werden finanziell bezuschusst.
 
 
 
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